Auf der Grundlage des Fachaufsichtsschreibens des BMA vom 29.12.1997 haben sich die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf folgendes Referenzmodell verständigt:
Ausbildungsstufe I
Vermittlung von grundlegender fachlich-inhaltlicher, methodischer und sozialer Kompetenz.
Die Ausbildungsstufe I beginnt mit der einwöchigen Präsenzphase I (P I). Daran schließt sich die Selbstlernphase I und die Lernerfolgskontrolle 1 (LEK 1) an. Das Bestehen der LEK 1 ist Voraussetzung für die Fortführung der Ausbildungsstufe I mit der einwöchigen Präsenzphase II (P II) und der daran anschließenden Selbstlernphase II. Die darauf folgende zweiwöchige Präsenzphase III (P III) schließt die Ausbildungsstufe I ab und führt in die vertiefende Ausbildungsstufe II ein.
Ausbildungsstufe II
Vertiefung der Komponenten der vorangegangenen Ausbildungsstufe insbesondere durch Bearbeitung von Fallbeispielen
Die Ausbildungsstufe II beginnt mit der Selbstlernphase III. Darauf folgt ein Praktikum von maximal 8 Wochen Dauer. Über das Praktikum wird in der Lernerfolgskontrolle 2 (LEK 2) eine Studienarbeit verfasst, die in der anschließenden einwöchigen Präsenzphase IV (P IV) präsentiert werden soll. Die abschließende Lernerfolgskontrolle 3 (LEK 3) besteht aus einem Vortrag über die Studienarbeit mit anschließender Diskussion.
Ausbildungsstufe III
Erweiterung der Kenntnisse um branchenspezifische Aspekte
Bestandteile der Ausbildungsstufe III sind die branchenspezifische einwöchige
Präsenzphase V (P V) und die letzte Lernerfolgskontrolle 4 (LEK 4). Die genauen Inhalte der Ausbildungsstufe III werden von der für den Teilnehmer zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) festgelegt.
Präsenzphasen
Die fünf Präsenzphasen werden in der Regel als Vollzeit-Wochenlehrgänge durchgeführt, in denen vorwiegend Handlungs- und Methodenkompetenz vermittelt wird.
Selbstlernphasen
Zwischen den Präsenzphasen sind drei Selbstlernphasen zum Selbststudium vorgesehen.
Hier wird vorwiegend Fachkompetenz (Fachwissen zum Arbeitsschutz) vermittelt.
Die Teilnehmer erhalten dazu eine interaktive Lernsoftware auf CD-Rom. Die Inhalte der Präsenz- und Selbstlernphasen sind miteinander verknüpft bzw. bauen aufeinander auf. Es ist daher zwingend erforderlich, dass der Teilnehmer die Lernsoftware bis zur nächsten Präsenzphase durcharbeitet.
Auch wenn diese Phase Selbstlernphase genannt wird, betreibt der Ausbildungsträger eine Hotline, die den Teilnehmern Fragen zur Nutzung der Lernsoftware beantwortet. Bei branchenspezifischen Fachfragen kann sich der Teilnehmer an den zuständigen, technischen Aufsichtsbeamten seiner Berufsgenossenschaft vor Ort wenden.
Praktikum
Im Rahmen der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI-Ausbildung) ist ein Praktikum mit einer konkreten Praktikumsaufgabe, vorzugsweise im eigenen Unternehmen, zu absolvieren. Das Praktikum folgt auf die Selbstlernphase III und soll die Dauer von 8 Wochen nicht übersteigen. Hierüber ist ein Praktikumsbericht als LEK 2 zu verfassen.
Quelle: BFGA München und BGHM Mainz