DIN 77200
Zertifizierung für Sicherheitsdienstleister
Im November 2017 wurde die Zertifizierung von Sicherungsdienstleistungen nach DIN 77200 aktualisiert. Seitdem gilt eine dreiteilige Normenreihe, die Auftraggebern von Sicherungsdienstleistungen Hilfsmittel für Planung und Überwachung an die Hand gibt. Doch was enthält die neue Normenreihe und was gilt es für Auftraggeber und Auftragnehmer zu beachten?
Bis November 2017 galt noch die alte DIN 77200 des Jahres 2008, die nun jedoch komplett überarbeitet wurde. Um den Umstieg zu erleichtern und allen Sicherheitsdienstleistern die
rechtzeitige Zertifizierung zu ermöglichen, gilt bis 1. November 2018 eine Übergangsregelung.
Die neue DIN 77200 wurde in drei Abschnitte aufgeteilt, die wie folgt lauten:
Die neue DIN 77200:2017 wurde von Branchenvertretern erarbeitet und definiert die einheitlichen Mindeststandards für Sicherungsdienstleistungen, kurz SDL. Sie soll nun ein transparentes und einheitliches Anforderungsniveau für die ausschreibenden Auftraggeber, die SDL erfragen, sowie für die ausführenden Sicherheitsdienstleister sicherstellen.
Im November 2017 wurden die DIN 77200-1 „Sicherheitsdienstleistungen
– Teil 1: Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister“
und die DIN 77200-3 „Sicherheitsdienstleistungen
– Teil 3: Zertifizierungsverfahren zur Konformitätsbewertung von Sicherheitsdienstleistungen nach DIN 77200-1“ veröffentlicht.
Die DIN 77200-2 wird erweiterte Anforderungen für besondere Leistungsbereiche enthalten und ist derzeit noch nicht erschienen.
Sicherheitsdienstleistungen werden nun wie folgt begrifflich definiert:
Stationäre SDL
Alarmdienst
Empfangsdienst
Kontrolldienst
Mobile SDL
Revierdienst
Interventionsdienst
Kontrolldienst
Veranstaltungssicherungsdienst
Sicherheitsdienstleistung bei Veranstaltungen
Für ein Unternehmen können eine Hauptstelle und mehrere Niederlassungen festgelegt werden.
Die Hauptstelle muss die Normenanforderungen jedoch auch bei den Niederlassungen sicherstellen.
Nicht zertifiziert werden können Sicherheitsleistungen, die zu mehr als 50% von Subunternehmen erbracht werden oder in denen noch keine qualifizierten Sicherheitsmitarbeiter tätig sind.
Bei einer Erstzertifizierung können außerdem Sicherheitsdienstleistungen nicht berücksichtigt werden, in denen mehr als 35% (im Verlängerungsaudit 60%) der Sicherheitsmitarbeiter nicht über eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34a GewO verfügen.
Unternehmen müssen für die Zertifizierung gemäß der DIN 77200 folgende Nachweise erbringen:
Datenschutzverpflichtungserklärung
Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit
Nachweise des Beschwerde Managements
Nachweise der Erstellung von Dienstleistungen und Legitimationen
Nachweise der Planung und Durchführung von Unterweisungen
Nachweise der Organisation und Vermittlung von Qualifikationen
Nachweise der Organisation von Weiterbildung
Nachweise der Dokumentation und zum Melde- und Berichtswesen
Nachweise der Verwaltung von Schließmitteln
das Organigramm, aus dem der strukturelle Aufbau der Organisation ersichtlich ist
Ablauf der DIN 77200 Zertifizierung
Information und Vor Audit (optional)
Informationsgespräch (telefonisch oder persönlich), Projektgespräch vor Ort und Vorbereitung auf die Zertifizierung inkl. Dokumentenprüfung
Zertifizierung vor Ort
Bereitschaftsanalyse mit Begutachtung und Prüfung der Beschreibung des Managementsystems, Prüfung dokumentierter Prozesse sowie optionales Nachaudit (Überprüfung der Korrekturmaßnahmen)
Auditbericht und Bewertung
Dokumentation des Audits und Bewertung des Managementsystems
Zertifikat und Siegel
Nach erfolgreich abgeschlossener Zertifizierung erhalten Sie Ihr Zertifikat und das Prüfsiegel (mit maximal drei Jahren Laufzeit)
Das Zertifizierungsverfahren nach DIN 77200-1
Das Zertifizierugsverfahren nach DIN 77200-1 gliedert sich, identisch zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, in einem 3-Jahres-Rhythmus.
Erstzertifizierung – das genaue Verfahren wird nachfolgend im Detail beschrieben.
Überwachungsaudit im ersten Jahr nach der Erstzertifizierung – Für die Überwachung wird der Aufwand auf Grundlage der Erstzertifizierung mit dem Faktor 0,5 angesetzt.
Überwachungsaudit im zweiten Jahr nach der Erstzertifizierung – Für die Überwachung wird der Aufwand auf Grundlage der Erstzertifizierung mit dem Faktor 0,5 angesetzt.
Verlängerungsaudit im dritten Jahr nach der Erstzertifizierung – Für die Verlängerung wird der Aufwand auf Grundlage der Erstzertifizierumg mit dem Faktor 0,75 angesetzt. Das Verlängerungsaudit muss spätestens 3 Monate vor dem Auslaufen des Zertifikates erfolgen.
Der Ablauf eines Audits gliedert sich in drei Phasen. Die hier dargestellten Punkte spiegeln den Ablauf einer Erstzertifizierung wider. Einzelne Punkte dieser Auflistung sind im Rahmen der Überwachungsaudits bzw. der Verlängerung nicht notwendig.
1. Auditvorbereitung DIN 77200
2. Auditdurchführung DIN 77200
3. Auditnachbereitung DIN 77200
Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens treffen die Auditoren, sofern relevant, Auditfeststellungen.
Anders als bei der DIN EN ISO 9001 darf das Zertifikat nach DIN 77200-1 erst ausgestellt werden, wenn die Auditfeststellungen durch den Kunden behoben wurden.
Hierfür gilt eine Frist von drei Monaten ab dem Zeitpunkt des Vor-Ort-Audits. Behebt der Kunde die Feststellung nicht fristgerecht bzw. innerhalb der Frist nicht vollständig, so darf das Zertifikat nicht ausgestellt werden.
Diese Frist gilt auch bei Auditfeststellungen, welche innerhalb der Überwachung getroffen werden.
Das beschriebene Vorgehen begründet sich durch Vorgaben der DIN 77200-3:2017-11 (Zertifizierungsverfahren zur Konformitätsbewertung von Sicherungsdienstleistungen nach DIN 77200-1) und muss von allen Zertifizierungsstellen angewendet werden.
Hierzu gehören z.B. Änderungen, die folgende Punkte betreffen:
Standort- und Namensänderungen des zertifizierten Sicherheitsdienstleisters
Änderungen in der Aufbauorganisation
Eigentümerschaft
Änderungen der wesentlichen Betriebsabläufe, die Auswirkungen auf den Geltungsbereich des Zertifikats haben
Quelle : https://unternehmen.focus.de/din-77200.html
https://www.dekra.de/de/din-77200-zertifizierung/